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Mahnwache zum Atomwaffenverbotsvertrag

16.01.202616.01.2026

Mahnwache zu: 5 Jahre Atomwaffenverbotsvertrag

Do. 22. Jan. 2026, 18:00 Uhr

Ffm auf der Zeil am Brockhausbrunnen

Vor fünf Jahren, am 22. Januar 2021 ist der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) in Kraft getreten. Mittlerweile haben 73 Staaten diesen Vertrag ratifiziert. Weitere 26 haben den Vertrag unterzeichnet. Damit ist der Vertrag von mehr als der Hälfte aller UN-Mitgliedstaaten anerkannt. Jedoch haben bisher weder die Atommächte noch ein NATO-Staat den Vertrag unterzeichnet.

Der Atomwaffenverbotsvertrag verbietet den Mitgliedsstaaten Einsatz, Besitz, Produktion, Erwerb, Lagerung, Transfer, Stationierung sowie die direkte oder indirekte Kontrolle von Atomwaffen. Atomwaffenstaaten, die dem AVV beitreten, müssen ihre Atomwaffenarsenale abbauen und vernichten.

Kriege mit der Gefahr einer atomaren Eskalation und der daraus folgenden Klimakatastrophe (atomarer Winter) sind heute die größte Bedrohung der Menschheit. Nach einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes von 1996 und nach dem „General Comment“ Nr. 36 des UN-Menschenrechtsausschuss von 2018 sind die Staaten verpflichtet, für den Schutz des Lebens einzutreten und deshalb die Ächtung und vollständigen Abschaffung aller Atomwaffen voranzubringen und umzusetzen.

Schon 1968 haben die USA, die UdSSR und Großbritannien den sogenannten Atomwaffensperrvertrag (NPT) abgeschlossen. Er verbietet die Weiterverbreitung von Atomwaffen. Der Vertrag hat jedoch weder den atomaren Rüstungswettlauf noch die Weiterverbreitung verhindert. Inzwischen besitzen neun Staaten einsatzfähige Atomwaffen. Deshalb haben im Juli 2017 122 Staaten in einer UN-Resolution den Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen und das völkerrechtliche Verfahren in Gang gesetzt, das dann am 22.01. 2021 als Internationales Gesetz in Kraft trat.

Dazu hat die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) mit weltweit hunderten von Partnerorganisationen für ihre Arbeit 2017 den Friedensnobelpreis erhalten.149 bundesdeutsche Städte und 4 Bundesländer haben den ICAN-Städteappell unterzeichnet, der folgendes besagt:

„Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und langanhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen und fordern von der Bundesregierung zu deren Beitritt auf“.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbotsvertrag bisher nicht beigetreten. Im Gegenteil: die Bundesregierung forciert den Ausbau des Standortes Büchel bei Koblenz, wo US-Atomwaffen für einen Einsatz durch die Bundeswehr bereitliegen.

Wir fordern deshalb von der Bundesregierung:

Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag und den Abzug aller
US-Atomwaffen aus Büchel.

Der einzige Schutz vor Atomwaffen besteht darin, sie vollständig abzuschaffen!

Schlagworte: #Hiroshimatag
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